Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg hat mit Schreiben vom 03.09.2020 bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die Laufverlegung der Este in der Gemarkung Welle, Flur 3, Flurstücke 131/6, 131/8, 519/129, 520/129, 521/129, 522/129, 523/129 nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Umgestaltung und Verlängerung der Este. Die gradlinige Struktur der Este wird aufgewertet und um einen ca. 400 Meter verlängerten Verlauf durch ein mäandrierendes Gewässerbett geführt. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau gemäß § 67 Abs. 2 WHG. Bei einem Vorhaben, das in Anlage 1 Spalte 2 mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet ist, führt die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch (§ 7 Abs. 1 UVPG). Bei dem Vorhaben handelt es sich um die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und unterliegt der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 13.18.1 der Anlage 1 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
12.11.2020