Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Ausbauverband Nette, Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem, hat für das o. g. Vorhaben gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG ), §§ 108 und 109 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG ) und § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG ) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG ) und in Verbindung mit den §§ 16 – 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG ) in der jeweils z. Zt. gültigen Fassung die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Aufweitung der Nette auf ein Abflussvolumen von 23 m³/s in der Ortslage Rhüden der Stadt Seesen im Landkreis Goslar in der Gemarkung Klein Rhüden und Groß Rhüden beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Landkreis Goslar, Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar. Um die Abflussverhältnisse bei Hochwasserereignissen in der Ortslage Rhüden zu verbessern betreibt der Ausbauverband Nette südlich von Rhüden in Höhe der Ortslage von Mechtshausen ein Hochwasserrückhaltebecken im Einzugsbereich der Nette. Da die Schildau von Bornhausen kommend südlich der Ortslage Rhüden unterhalb dieses Hochwasserrückhaltebeckens ungedrosselt in die Nette einmündet, kommt es in der Ortslage Rhüden nach wie vor bei Starkregenereignissen, wie beispielsweise 2007 und 2017, zu verschärften Abflusssituationen, bei denen durch den abflussrelevanten Querschnitt der Nette Überflutungen in der Ortslage eintreten. Auch in der Ortslage Bornhausen tritt die Schildau bei Starkregenereignissen aus dem Gewässerbett. Es entstehen in beiden Ortslagen Bornhausen und Rhüden erhebliche Schäden durch Überflutungen in immer kürzeren Zeitabständen. Der Ausbauverband Nette hat sich daher entschlossen, ein weiteres Hochwasserrückhaltebecken im Einzugsgebiet der Schildau östlich von Bornhausen erstellen zu lassen, um Überflutungen durch Hochwasserereignisse in den Ortslagen Bornhausen und Rhüden besser beherrschbar zu machen. In diesem vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) betriebenen Planfeststellungsverfahren zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens mit einem Stauvolumen von 810.000 m³ wurde vom NLWKN Betriebsstelle Süd gefordert, den Gewässerquerschnitt in der Ortslage Rhüden auf eine Abflussmenge von rd. 23 m³/s aufzuweiten, da der vorhandene Querschnitt der Nette entsprechend den jahreszeitlichen Vegetationszuständen nur zwischen 16 bis 18,7 m³/s abführen kann. Nach einer im Februar 2017 durchgeführten Voruntersuchung wurde die Aufweitung der Nette in der Ortslage Rhüden als wirtschaftlichste Lösung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Verbindung mit dem geplanten Hochwasserrückhaltebecken Bornhausen empfohlen. Die Aufweitung des Abflussprofiles der Nette soll mittels Sohlvertiefung und beidseitiger Böschungsabgrabung sowie Regulierung der Gewässersohle im Ausbaubereich erfolgen. Für das Vorhaben hat der Vorhabensträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG beantragt. Dass die vorherige allgemeine Vorprüfung entfällt, wurde als zweckmäßig erachtet, sodass für dieses Vorhaben nach § 5 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 UVPG die UVP-Pflicht besteht. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Goslar, Niedersachsen
Fachgruppe Gewässerschutz
Klubgartenstraße 6
38640
Goslar
Deutschland
E-Mail: | umwelt@landkreis-goslar.de |
Telefon: | 05321 76-679 |
Fax: | 05321 76-99679 |
URL: | https://www.landkreis-goslar.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
12.05.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
17.12.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.05.2020 - 24.06.2020