Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, hat bei mir die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 38 NStrG für den Neubau eines Radweges an der K 415 von der L 480 bis zur OD Heinum, Samtgemeinde Leinbergland, Landkreis Hildesheim, beantragt. Für das Vorhaben ist eine Vorprüfung gemäß § 5 des Nds. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (NUVPG) in der Fassung vom 30.04.2007 (Nds.GVBl. Nr. 13/2007, S.179), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 24.09.2009 (Nds.GVBl.Nr.21/2009, S. 361) und Gesetz über die Umweltverträglich-keitsprüfung vom 24.02.2010 (Neufassung), (BGBl. I S 94), das durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11.08.2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist i.V.m. lfd. Nr. 14.6 erfolgt. Die Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt. Die Feststellung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, wird hiermit gemäß § 6 des Nds. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) bekanntgegeben. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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