Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Amt Neuhaus hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg. Bei den Hochwasserereignissen in der Elbe im August 2002, Januar 2003, April 2006, Januar 2011 und zuletzt im Juni 2013 zeigte sich, dass mit steigenden Wasserständen der hochliegende Geländeabschnitt zwischen der Wehranlage Wehningen und dem Hochwasserdeich an der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern in Rüterberg durch Hochwasser gefährdet ist. Dass dieser Geländeabschnitt von jeher eine Hochwasserschutzfunktion hatte, kann aus alten Flurkarten entnommen werden. Das vorhandene Hochufer im Bereich zwischen Wehningen und der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet aufgrund der Fehlhöhen von bis zu ca. 1,50 m keinen ausreichenden Hochwasserschutz mehr. Durch die von der Gemeinde Amt Neuhaus beantragte Maßnahme sollen diese Fellhöhen ausgeglichen werden. Durch die geplante Verlängerung des bereits vorhandenen gewidmeten Elbedeiches und dem damit verbundenen Deichneubau in dem v. g. Bereich auf die vorgeschriebene Ausbauhöhe entsteht ein technisches Bauwerk, das den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht. Durch die Maßnahme wird verhindert, dass bei einem entsprechenden Hochwasserereignis Wasser zur B 195 gelangt und bis ins Hinterland fließen kann. Der Deichneubau umfasst eine Länge von ca. 525 m (Deich-km 0+000 bis -0+525). Der geplante Deichverteidigungsweg wird in Betonbauweise mit einer Breite von 3,50 m hergestellt, damit auch das Befahren mit Schwerlastverkehr möglich ist und somit eine schnelle und wirkungsvolle Deichverteidigung ermöglicht. Darüber hinaus besteht für Fahrzeuge im Katastrophenfall die Möglichkeit am Ende des Deiches auf einem befestigten Platz zu wenden. Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind neben Kohärenzsicherungsmaßnahmen auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu leisten. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden überwiegend innerhalb der genehmigten Kompensationsflächenpools Haveckenburg und Zeetzer Rens sowie einer externen Maßnahmenfläche in den Stixer Bergen durch die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) umgesetzt, die gleichzeitig Flächeneigentümerin ist. Des Weiteren finden Ausgleichs- und Kohärenzsicherungsmaßnahmen auf Flächen und im Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus statt. Das Vorhaben wirkt sich insgesamt im Bereich der Gemeinde Amt Neuhaus aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. (Bitte beachten Sie die Hinweise zum Herunterladen der Planunterlagen.) Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen erfolgte die Auslegung des Plans gemäß § 3 Abs. 1 des PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Daher konnten die Unterlagen in der Zeit vom 24.10.2022 bis 23.11.2022 (jeweils einschließlich) hier über dieses UVP-Portal eingesehen werden. Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Gemeinde Amt Neuhaus während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 23.12.2022 zu der Planung äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen gesondert beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann in Vorbereitung auf den noch anzuberaumenden Erörterungstermin (der ggf. aufgrund der Covid-19-Pandemie in Form einer Onlinekonsultation gem. § 5 PlanSiG durchgeführt wird) ausgewertet. Aufgrund § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG wird nunmehr eine Online-Konsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan zu erörtern. Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens. Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 22.03.2023 bis 11.04.2023 über eine Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 11.04.2023 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 5 Abs. 4 S. 1 und 2 PlanSiG). Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Online-Konsultation berechtigt und können beim NLWKN – Direktion, Standort Lüneburg, Geschäftsbereich 6, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg über die E-Mail-Adresse GB6-LG-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de ab sofort bis zum Ende der Äußerungsfrist per E-Mail oder schriftlich (über die o. g. Adresse) den Zugang zur Online-Konsultation anfordern. Über die Online-Konsultation wurde mit ortsüblicher Bekanntmachung der Gemeinde Amt Neuhaus informiert. Den Text dieser Bekanntmachung mit weiteren Informationen können Sie sich unterhalb dieses Textes herunterladen. Ebenso stehen weiterhin die Planunterlagen zum Herunterladen unterhalb dieses Textes zur Verfügung.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Lüneburg

Adolph-Kolping-Str. 6
21337 Lüneburg
Deutschland

E-Mail: poststelle.lg@nlwkn.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)4131 / 2209-100
Fax: +49 (0)4131 / 2209-101
URL: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

22.03.2023 - 11.04.2023

Informationen zum Erörterungstermin

230311_ortsuebl_Bekanntm_OK_Neuhaus_final ( 230311_ortsuebl_Bekanntm_OK_Neuhaus_final.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

24.10.2022 - 23.11.2022

Auslegungsinformationen

221015_ortsuebl_Bekanntm_Amt_Neuhaus_final ( 221015_ortsuebl_Bekanntm_Amt_Neuhaus_final.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

HINWEISE zum Herunterladen der Planunterlagen ( HINWEISE zum Herunterladen der Planunterlagen.pdf )
PF-Antrag_HWS_Wehningen_bis_MV_.zip ( PF-Antrag_HWS_Wehningen_bis_MV_.zip )