Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Region Hannover – Fachbereich Verkehr - als Straßenbaulastträger hat gemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) - i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - für das obengenannte Bauvorhaben die Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens beantragt. Die Planung umfasst den Ausbau der Ortsdurchfahrt Großburgwedel im Zuge der Kreisstraßen 117 und 118 auf einer Länge von etwa 1,1 km in der Stadt Burgwedel. Die Baustrecke beginnt im Norden am Knotenpunkt der L381/ K117 Bahnhofstraße/ Fuhrberger Straße und verläuft bis vor die Einmündung in die Hannoversche Straße (L383) sowie vom Knotenpunkt Kleinburgwedeler Straße/ Fuhrberger Straße bis zur Einmündung Thönser Straße (K117) und darüber hinaus auf der K118 bis zur Station 0.050. Im gesamten Streckenverlauf werden die Fahrbahnen, die Nebenanlagen sowie die Markierungen erneuert. Entlang der K117 sowie der K118 wird die Fahrbahn verbreitert um beidseitig Schutzstreifen für den Radverkehr anordnen zu können. Die Gehwege werden erneuert. Der Knotenpunkt K117/K118 soll zu einem dreiarmigen Kreisverkehrsplatz umgebaut werden. Gesicherte Querungsstellen werden zum Teil neu angelegt und alle mit taktilen Elementen ausgestattet. Die fünf vorhandenen Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Die vorhandene Linienführung der K117/K118 wird weitgehend beibehalten und dir Trassierung lediglich den fahrgeometrischen Vorgaben angepasst. Ziel der Planung ist es, durch die Beseitigung der starken Verschleißerscheinungen im gesamten Streckenverlauf sowie der Umstrukturierung der Verkehrsfläche und der Nebenanlagen zukünftig jedem Verkehrsstrom einen separaten Bereich zur Verfügung zu stellen und damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden entscheidend zu erhöhen. Durch die Baumaßnahme werden rund 850 m² Boden neu versiegelt. 13 Einzelbäume müssen im Zuge der Maßnahme gefällt werden. Durch die Anpassungen und Neugestaltung u. a. von Grünstreifen im Bereich der Trasse steht der Versiegelung aber eine Entsiegelung von ca. 1.000 m² gegenüber. Diese neuen Flächen sollen für die Ersatzpflanzungen der Bäume genutzt werden. Weitere Schutzgüter des UVPG sind durch das Vorhaben nicht berührt. Die Planfeststellungsbehörde gelangt nach überschlägiger Prüfung des Einzelfalls insbesondere auf der Grundlage des vorgelegten Prüfkataloges zu dem Ergebnis, dass die gemachten Angaben den Verzicht auf die Durchführung einer UVP rechtfertigen. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um die Sanierung einer vorhandenen von vorhandenen Kreisstraßen, deren bisheriger Verlauf bestehen bleibt. Der Träger der Baulast und Vorhabensträger ist die Region Hannover– Fachbereich Verkehr. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Region Hannover, Niedersachsen
Team 63.01: Baurecht und Fachaufsicht

Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Deutschland

E-Mail: 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de
Telefon: +49(0)511 / 616 - 2 2603
Fax: +49(0)511 / 616 – 1 123480

Datum der Entscheidung

16.06.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe Vorprüfung UVPG ( Bekanntgabe Vorprüfung UVPG.pdf )
Prüfkatalog für UVP-Portal ( Prüfkatalog für UVP-Portal.pdf )