Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Nach Kündigung der entsprechenden Verträge im Jahr 2010 und 2011 besitzt der Nordhafen in Wilhelmshaven keinen Gleisanschluss mehr. Er erstreckt sich vom Braunschweigkai bis zum Hannoverkai und bietet mit seinen Flächenkapazitäten hafenaffinen Betrieben gute Ansiedlungsmöglichkeiten. Um der aktuellen Entwicklung hinsichtlich der Ansiedlung von Gewerbebetrieben gerecht zu werden, sind umfangreiche Veränderungen auf dem Gelände des Nordhafens vorgesehen. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG Wilhelmshaven hatte am 26.06.2012 bei der Plan-genehmigungsbehörde den Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung für den Teilrückbau von Gleisanlagen im Nordhafen von Wilhelmshaven gestellt und am 22.10.2012 genehmigt bekommen. Dies geschah aufgrund der Ansiedlung eines Offshore-Betriebs im Nordhafen. Dabei handelte sich um folgende Teilbereiche: - Teilstück von Gleis 1 von Weiche 31 Station 0+000 km bis Station 0+390 km nördlich der Hannoverschen Straße, einschließlich der BÜ Hannoversche Straße. - Teilstück von Gleis 1 von Station 0+610 km im nördlichen Bereich der Celler Straße bis Station 1+125 km am Lüneburgkai, einschließlich des BÜ Hildesheimer Straße. - Teilstück von Gleis 3 von Station 0+000 km bis 0+224 km nördlich der Hildesheimer Stra-ße. - Gleisanalage zum Hannoverkai Gleis 4 von Station 0+000 km bis zum Gleisende bei Stati-on 0+855 km am nördlichen Ende des Hannoverkais, eingeschlossen BÜ Hannoversche Straße. Damit auf weiteren Flächen eine Gewerbeansiedlung erfolgen kann, müssen zusätzliche Gleisanlagen zurückgebaut werden. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG Wilhelms-haven beantragt mit Schreiben vom November 2020 den Rückbau folgender Gleisanlage: - Teilstück von Gleis 3 ab Station 224 km, die südlich von der Lüneburger Straße liegt, bis zum Anfang der Lüneburger Straße Station 349 (ca. 125m).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Datum der Entscheidung
12.04.2021