Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg hat für den niedersächsischen Teil des o.g. länderübergreifenden (Freie Hansestadt Bremen/Niedersachsen) Straßenverkehrsvorhabens die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Zugleich wird aufgrund besonderer Dringlichkeit der Baumaßnahme der Sofortvollzug nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für den zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss beantragt. Die Vorhabenträgerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne Vorprüfung beantragt. Die Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, unter diesen Voraussetzungen besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau des Brückenbauwerks BW 3430, Brücke über die Ochtum (2 Teilbauwerke) zwischen den Anschlussstellen Bremen/Brinkum und Bremen-Arsten (km 112 + 783) einschließlich der erforderlichen Straßenbaumaßnahmen und Anpassungsarbeiten. In Erwartung des achtstreifigen Ausbaus der A 1 soll die Brücke bereits in der dafür erforderlichen Breite hergestellt werden. Auf Höhe der Überführung der Ochtum bildet der Fluss die Landesgrenze zwischen Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen, so dass für die neue Ochtumbrücke zwei getrennte Planfeststellungsverfahren nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen durchzuführen sind. Während des Auslegungszeitraums können die Planunterlagen auch auf der Homepage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingesehen werden, und zwar unter: http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/verf?action=1&prj=692 Nach Durchführung des Anhörungsverfahrens wurde der niedersächsische Teil des Vorhabens mit Planfeststellungsbeschluss vom 31.05.2018 genehmigt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
31.05.2018
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
11.12.2017 - 10.01.2018