Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Ökologische Station Landgraben-Dumme-Niederung des BUND, Dr.-Koch-Str. 23, 29468 Bergen a. d. Dumme, hat die Genehmigung zum Einbau eines Sandfanges im "Oldendorfer Bach" (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Schnega, Flur 5, Flurstück 49/1, beantragt. Dabei wird der Bach auf einer Länge von ca. 27 m um etwa 12 m verbreitert und um voraussichtlich 1,5 m vertieft. Das Vorhaben bedarf der Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Baugenehmigung nach § 59 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Hierbei war gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Nr. 13.18.1, Spalte 2, der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung, ob eine UVP-Pflicht besteht, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG benannten Kriterien durchzuführen. Bei der nach § 7 Abs. 1 UVPG als überschlägige Prüfung durchzuführenden allgemeinen Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur UVP besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen
Fachdienst Wasser, Boden und Abfall
Königsberger Str. 10
29439
Lüchow (Wendland)
Deutschland
E-Mail: | 66.Umwelt@luechow-dannenberg.de |
Telefon: | 05841 120-0 |
URL: | https://www.luechow-dannenberg.de/ |
Datum der Entscheidung
18.12.2020