Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Gegenstand des Vorhabens ist die Änderung der an HWW ergangenen gehobenen Erlaubnis vom 03.04.2019 zur Förderung von Grundwasser aus verschiedenen Grundwasserkörpern aus 38 Förderbrunnen der drei Fassungen Nordheide West, Nordheide Ost und Schierhorn mit einer Gesamtentnahmemenge - gemittelt über den Genehmigungszeitraum – von jährlich 16,1 Millionen m³ und einer maximalen jährlichen Gesamtentnahmemenge von 18,4 Millionen m³ in Bezug auf 1. die „30-Tage-Regel“ für Spitzenlastbrunnen: Für Spitzenlastbrunnen ist gemäß gehobener Erlaubnis der Betrieb „bis zu höchstens 30 Tage im Jahr“ zugelassen (A.II.1.b. und A.II.2). Spitzenlastbrunnen sind die Brunnen W4, W6, W12, W14 sowie O10, O11, O16 (künftig: O25), O22 und O23. Die Regelung "30 Tage im Jahr) wird geändert auf "720 Stunden im Jahr". Dies entspricht 30x24 Stunden Förderzeit. 2. zusätzlich eine Flexibilisierung der Tagesfördermengen um 5%: Die gehobene Erlaubnis bestimmt für jeden Brunnen einen Tageshöchstwert (siehe A.I.5 bis A.I.7, jeweils Spalte 5 a). Der bisherige Betrieb der Brunnen unter den Bedingungen der gehobenen Erlaubnis habe laut HWW allerdings gezeigt, dass es zu Abweichungen bei den Tagesfördermengen einzelner Brunnen kommen kann, auf die das Wasserwerk betrieblich nicht reagieren kann. Das zeigt sich etwa bei der Zeitumstellung im Frühjahr und im Herbst und der damit verbundenen längeren Laufzeit der Brunnen (25 h-Tag), und auch bei größeren Druckschwankungen im System, auf den die Förderleistungen der Unterwassermotorpumpen reagieren. Eine 5%ige Schwankung an bis zu 4 Tagen pro Jahr ist über eine entsprechende Regelung in der gehobenen Erlaubnis abzudecken.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
24.10.2022