Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Frank Huneke und Kinder gewerbliche Vermietung GmbH & Co. KG plant, das im Aufbereitungsprozess auf dem Betriebsgelände separierte Wasser über die Wasserrücklaufleitung zurück zur Abgrabungsstätte zu pumpen. Bisher war geplant, die Rohrleitungen entlang des alten Grabenverlaufs des Uthuser Schlootes zu verlegen und diesen zu verfüllen. Nun hat sich die Firma entschieden, das abgetrennte Teilstück des Uthuser Schlootes selbst für die Wasserrückführung und Wasserentnahme zu nutzen. Hierzu soll ergänzend ein Bypassgraben angelegt werden, in dessen Verlauf sich die im Rückspülwasser enthaltenen Restmengen an Sand/Sediment absetzen können. Durch die Nutzung des alten Grabenverlaufs ist die Verlegung von Prozesswasser-/Rückführungsleitungen bis zum Abbaugewässer nicht erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Moormerland, Ortsteil Veenhusen im Landkreis Leer. Gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UVPG besteht für die Änderung eines Vorhabens, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, die UVP-Pflicht, wenn die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im untenstehenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
14.12.2020