Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windpark Pievens-Süderhausen GmbH Co. KG, Bassens 4, 26434 Wangerland, beantragt die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen in der Gemeinde Wangerland, Gemarkung Tettens, Flur 13, Flurstück 171/74 ( WEA 1 ), Flur 13, Flurstück 55 ( WEA 2 ), Flur 9, Flurstück 166 ( WEA 3 ), Flur 9, Flurstück 162/1 ( WEA 4 ). Geplant sind vier WEA des Typs GE 5.5-158 mit einer Nabenhöhe von 101 m, einer Gesamthöhe von 181 m, einem Rotordurchmesser von 158 m und einer Nennleistung von je 5,5 MW. Für diese Vorhaben sind Genehmigungen gem. § 10 Abs. 1 BImSchG i. V. m. Ziff. 1.6.2. des Anhangs 1 zur 4. BImSchV zu erteilen. Die Windenergieanlagen sollen im ersten Quartal 2024 errichtet und in Betrieb genommen werden. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Friesland. Die Antragstellerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Dieses Vorgehen wird als zweckmäßig erachtet. Für die Vorhaben besteht damit nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVPG ) eine UVP-Pflicht. Die Antragstellerin hat jeweils einen UVP-Bericht mit den Antragsunterlagen vorgelegt. Diese Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG i. V. m. § 8 Abs. 1 der 9. BImSchV sowie gemäß § 19 UVPG. Auf die Vorschriften zur grenzüberschreitenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 11a der 9. BImSchV wird hiermit hingewiesen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Fachbereich Umwelt
Landkreis Friesland, Niedersachsen
Untere Immissionsschutzbehörde
Lindenallee 1
26441
Jever
Deutschland
E-Mail: | landkreis@friesland.de |
Telefon: | 04461/919-0 |
Fax: | 04461/919-7710 |
URL: | https://www.friesland.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.05.2022 - 08.06.2022