Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Feststellung gemäß § 5 UVPG Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter, hat beim MU gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung a. F. die Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen der Schachtanlage Asse II beantragt. Der Antrag umfasst die Befahrung der Einlagerungskammer 8a/511. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UVPG i. V. m. Nummer 11.2 der Anlage 1 UVPG durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Vorprüfung beinhaltet gem. § 7 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht durchzuführen ist. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann unten auf dieser Internetseite eingesehen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Archivstr. 2
30169
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@mu.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 120 0 |
URL: | https://www.umwelt.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
06.05.2021