Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Stade, Harsefelder Straße 2, 21680 Stade beziehungsweise inzwischen Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Stade, Gründelstraße 2 21682 Stade hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst die Verknüpfung der A 20 mit der A 26 durch das Autobahnkreuz Kehdingen. Das Autobahnkreuz wird als vierarmiger Knotenpunkt in Form eines vollständigen Kleeblatts ausgebildet. Der Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz wird in Richtung B 495 über die K 27 und die K 12 sowie zur L 111 jeweils über einen Zubringer hergestellt. Der als A 26 geplante Teil beginnt westlich des Kreuzes Kehdingen, wird über die A 20 überführt und endet östlich am Planfeststellungsabschnitt 5a der A 26. Das Planfeststellungsverfahren für das Kreuz Kehdingen wurde im September 2017 eingeleitet. Die entsprechenden Planfeststellungsunterlagen lagen vom 18.09.2017 bis zum 17.10.2017 in den Rathäusern der Gemeinde Drochtersen sowie der Samtgemeinde Nordkehdingen zur Einsichtnahme aus. Einwendungsfrist war bis zum 28.11.2017. Der Erörterungstermin fand am 28.08.2019 sowie am 29.08.2019 statt. Im Ergebnis der durchgeführten Erörterung der vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen, zwischenzeitlicher Abstimmungen mit Betroffenen und Anliegern, erfolgter ergänzender Untersuchungen, aktueller Regelwerke sowie veränderter umweltfachlicher Anforderungen und eines durchgeführten Sicherheitsaudits ergab sich die Notwendigkeit zur teilweisen Überarbeitung der Planfeststellungsunterlage. Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
11.01.2023 - 10.02.2023
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
27.08.2018 - 28.08.2018
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
18.09.2017 - 17.10.2017