Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das ArL Leine-Weser hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Neuenkirchen-Cantrup, Landkreis Diepholz, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Ziele sind vorgesehen: Wegebau, Zusammenlegung und Verbesserung des Zuschnitts landwirtschaftlicher Flächen, Naturschutzfachliche Aufwertung des Verfahrensgebietes beispielsweise durch Renaturierung und Wiedervernässung von Anmoor- und Übergangsmoorstandorten, Gewässerentwicklung in Bachauen, Anlage von Hecken, Baumreihen und Saumstreifen sowie Gewässerrandstreifen Förderung der gemeindlichen Entwicklungsziele, insbesondere bei der Erschließung der Feldmark für "sanften" Tourismus und Naherholung

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 306 - Landentwicklung und ländliche Bodenordnung

Markt 15/16
26122 Oldenburg
Deutschland

E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de
Telefon: (0441) 9215-132
Fax: (0441) 9215-9132

Datum der Entscheidung

29.10.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

201029_UVP-Bekanntmachung_Neuenkirchen-Cantrup-mit-Begründung ( 201029_UVP-Bekanntmachung_Neuenkirchen-Cantrup-mit-Begründung.pdf )