Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Stade) hat mit Schreiben vom 12.02.2021 einen Antrag auf Ausbau eines Gewässers gemäß §§ 67 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und damit zusammenhängend einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von Wasser gemäß §§ 8 ff. WHG i. V. m. § 8 Nds. Wassergesetz (NWG) gestellt. Die Maßnahme ist erforderlich für die Entwässerung der sanierten Straße L149 in der Ortsdurchfahrt Buschhausen in Osterholz-Scharmbeck. Betroffen ist das Flur-stück 131/2, Flur 29, Gemarkung Osterholz-Scharmbeck. Im Rahmen dieses Plangenehmigungsverfahrens hat die zuständige Behörde gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der z. Zt. geltenden Fassung) zu prüfen, ob für die o. g. Maßnahme eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen sowie der für die zu prüfenden Genehmigungsvoraussetzungen maßgebenden Rechtsvorschriften festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt
Osterholzer Straße 23
27711
Osterholz-Scharmbeck
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@landkreis-osterholz.de |
Telefon: | 04791 930-3210 |
Fax: | 04791 930-11 3210 |
URL: | https://www.landkreis-osterholz.de/ |
Datum der Entscheidung
24.09.2021