Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstr. 39, 31582 Nienburg, hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Der vorliegende Entwurf umfasst den Neubau der Weserbrücke einschließlich der daraus resultierenden Straßenverlegung der B 215 und den Umbau des Knotenpunktes B 215 / L 351 / K 63 in einen sogenannten "Kleinen Verkehrsplatz". Das Vorhaben wirkt sich in den Gemeinden Stolzenau und Leese unmittelbar aus. Für das Vorhaben wurde die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 i.V.m. Ziffer 14.6 der Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Nienburg/Weser, Niedersachsen
FB 15 Recht
Kreishaus am Schloßplatz
31582
Nienburg
Deutschland
E-Mail: | kommunalaufsicht@kreis-ni.de |
Telefon: | 05021 967-237 |
Fax: | 05021 967-435 |
URL: | https://www.lk-nienburg.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
30.11.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
16.11.2020 - 17.12.2020