Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Am 11.11.2010 wurde Herrn Cord Drewes eine Baugenehmigung für den Neubau eines Ferkelaufzuchtstalles für 1920 Ferkel und drei Futtermittelsilos erteilt. Die Baugenehmigung wurde von einer Nachbarin angefochten. Die gerichtlichen Verfahren zogen sich über mehrere Jahre und Instanzen hin (Urteil VG Stade vom 14.11.2013, 2 A 2625/12; Urteil des OVG Lüneburg vom 09.06.2015, 1 LC 25/14; Urteil des BVerwG vom 27.06.2017, 4 C 3.16; Urteil des OVG Lüneburg vom 30.06.2021, 1 LC 120/17). Mit dem letzten Urteil des OVG Lüneburg ist das gerichtliche Verfahren abgeschlossen. Die Baugenehmigung wurde für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, da ein absoluter Verfahrensfehler vorliegt. Vor der Genehmigung wäre aufgrund nachträglicher Kumulation des Stalles 3 mit dem Stall 10 nach § 3b Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2 UVPG 2010 analog i.V.m. Anlage 1 Nrn. 7.9.3, 7.8.3 und 7.11.3 eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit erforderlich gewesen. Der Verfahrensfehler ist heilbar und die gemäß UVPG erforderliche standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls wurde nachgeholt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen
Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung
Hopfengarten 2
27356
Rotenburg (Wümme)
Deutschland
E-Mail: | bauamt@lk-row.de |
Telefon: | 04261 983-0 |
Fax: | 04261 983-2199 |
URL: | https://www.lk-row.de/ |
Datum der Entscheidung
06.04.2023