Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Open Grid Europe GmbH plant die Erneuerung der Armaturenstation Hesepe S 11 an der Erdgashochdruckleitung Nr. 63 Rysum-Werne in Hesepe, Stadt Bad Bentheim, im Landkreis Grafschaft Bentheim. Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen soll die Armaturenstation Hesepe S 11 nach dem neuesten Stand der Technik aufgerüstet werden. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Nordhorn, Gemarkung Hesepe, Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, die UVP-Pflicht, wenn das geänderte Vorhaben einen in Anlage 1 UVPG angegebenen Prüfwert für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschreitet und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

18.02.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe_Hesepe_S_11 ( Bekanntgabe_Hesepe_S_11.pdf )
L1.4-L67007-03-08_02-2019-0054-Prüfvermerk ( L1.4-L67007-03-08_02-2019-0054-Prüfvermerk.pdf )