Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Wintershall Dea Deutschland GmbH plant eine geologische Ablenkung aus der Bohrung Emlichheim 71. Es ist geplant, die Emlichheim 71 mit einem lateralen Ablenkbetrag von ca. 50 - 80 m nach Süden, gerichtet abzulenken, um eine bessere Anbindung an das laufende Dampfflutprojekt im Süden des Feldes zu erreichen. Die Bohrung Emlichheim 71 steht auf einer Dreifachlokation, gemeinsam mit den Produktionsbohrungen Emlichheim 317 und Emlichheim 319. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Samtgemeinde Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß § 9 UVPG ist für eine Änderung der bestehenden Gewinnungsbohrung i. V. m. § 1 Nr. 2. b) der UVP-V Bergbau eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
01.12.2022