Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Storag Etzel GmbH beantragt die Verlängerung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme. Die derzeitige Entnahmemeng ist bis zu 1,35 Mio. m³/a genehmigt und soll ab dem 01.01.2025 auf 800.000 m³/a reduziert werden. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Friedeburg im Landkreis Wittmund. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
14.02.2023