Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Amprion GmbH hat im Zuge der Errichtung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Umspannwerk (UW) Wehrendorf - bis zum UW St. Hülfe gem. § 43d EnWG i.V.m. §§ 72 bis 78 VwVfG Änderungen der Maststandorte des 380-kV-Provisoriums des mit Datum vom 31.03.2016 festgestellten Plans bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB 4, Dezernat 41 – Planfeststellung -, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Mit der Planänderung sollen die ursprünglich geplanten 380-kV-Provisorienabschnitte 1 und 2 zusammengelegt werden, so dass die bisher am gleichen Standort geplanten Mastprovisorien D19 (Teil 1) und D20 (Teil 2) auf gesonderte Standorte (D19 ca. 105 m südwestlich, D20 ca. 155 m nordwestlich) verlegt werden sollen. Eine Leitungsverbindung zwischen den Masten D19 bzw. D20 und der (rückzubauenden) Bestandsleitung Bl. 2431 kann entfallen. Zur Umgehung einer Kreuzung der Bestandsleitung Bl. 2431 im Spannfeld der provisorischen Maste D30 und D31 ist die Verlagerung der Mastprovisorien D29 und D30 (NRW) auf die westliche Seite der Bl. 2431 vorgesehen, so dass der provisorische Mast D28 sowie die Nutzung der Masten 29 und 30 (NRW) der Leitung Bl. 2431 als Provisorium nicht mehr benötigt wird. Die Freileitung wird stattdessen ausgehend von Mast 30 (NRW) der Bl. 4196 auf das zu verschiebende Mastprovisorium D29 (NRW) springen und über den neu zu positionierenden provisorischen Mast D30 (Standortwechsel von NRW nach Nds.) wieder auf den provisorischen Mast D31 führen. Aufgrund des neuen Verlaufs des Provisoriums muss der Mast D31 am unveränderten Standort eingedreht werden. Zur Optimierung des Bauablaufes wird das Provisorium über den neu geplanten provisorischen Mast D39 an Mast 37 der Bestandsleitung Bl. 2431 angeschlossen. Der provisorische Mast D38 muss für diese Maßnahme in Richtung des geplanten Mastprovisoriums D37 verschoben werden. Die partielle Änderung des Masttyps (D-GES zu D-AMP) ist für 23 der 32 Masten des 380-kV-Provisoriums vorgesehen. Für alle provisorischen Maste (D-GES und D-AMP) soll ein weiterentwickelter Mastfuß zum Einsatz kommen, wobei die zum Bau benötige Fläche gleichbleibt. Durch die geänderte Konstruktion des Mastfußes wird sich die Flächeninanspruchnahme dahingehend reduzieren, dass im Gegensatz zur bisherigen Konstruktion, wo die gesamte Fläche unterhalb des Mastfußes geschottert und verdichtet werden mussten, lediglich vier Auflastpunkte außen am Mastfuß für die Standfestigkeit geschottert und verdichtet werden müssen. Im Rahmen der technischen Optimierung der Provisorien kommt es zur Änderung einzelner Masthöhen des Provisoriums. Zudem umfasst die Planänderung die Anpassung von Zuwegungen zu den verschobenen Maststandorten. Die Planänderungen des Provisoriums umfassen sieben Anpassungen auf Gebieten der Landkreise Osnabrück und Diepholz in Niedersachsen, sowie dem Kreis Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen, wobei für die Planänderungen auf dem Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke ein gesonderter Antrag bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht wurde.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Datum der Entscheidung

11.01.2021