Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat für das oben genannten Verfahren die wasserrechtliche Zulassung gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) beantragt. Um künftig Überflutungen zu verhindern und um die die ökologische Durchgängigkeit des Fließgewässers gemäß der Wasserrahmenrichtlinie herzustellen, wird ein kompletter Neubau des Durchlasses erforderlich. Dabei handelt es sich um eine wesentliche Umgestaltung des Fließgewässers.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Goslar, Niedersachsen
Fachgruppe Gewässerschutz
Klubgartenstraße 6
38640
Goslar
Deutschland
E-Mail: | umwelt@landkreis-goslar.de |
Telefon: | 05321 76-679 |
Fax: | 05321 76-99679 |
URL: | https://www.landkreis-goslar.de/ |
Datum der Entscheidung
27.01.2021