Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Verden (Aller) beabsichtigt in der Innenstadt im Bereich des Allerparks eine Hochwasserschutzwand zum Schutz der Innenstadt vor Hochwasser zu errichten. Die beabsichtigte Baumaßnahme dient dem Schutz der Innenstadt der Stadt Verden (Aller) vor Eigenhochwassern der Aller. Die bestehende HWS-Mauer „Allerpark I“ (M 8.2) wurde als Spundwand (unterirdisch) mit einer aufbetonierten, verklinkerten Stahlbetonwand (oberirdisch) konstruiert. Sie wurde mit einer Länge von 252,40 m, einer Breite von 0,40 m und einer Höhe von 0,90 m entlang der Straße Reeperbahn erbaut. Sie erreicht mit den 30 cm bis 90 cm hohen im Hochwasserfall zu montierenden mobilen Elementen eine Schutzzielhöhe von 15,02 mNHN. Ein Freibord von 60 cm ist dabei eingeschlossen. Vorhandene Scharten und die in die Mauer integrierten Bänke werden im Hochwasserfall mit gesonderten mobilen Elementen, die die Schutzzielhöhe abdecken, ergänzt. Die HWS-Mauer „Allerpark II“ (M 8.3) soll in der gleichen Bauart wie die benachbarte fertig gestellte Hochwasserschutzmaßnahme M 8.2 (1. BA) hergestellt werden. Es besteht jedoch der Unterschied, dass die Oberkante dieser HWS-Mauer auf einem einheitlichen Höhenhorizont verläuft und nur die 3 Scharten im Hochwasserfall mit mobilen Elementen geschlossen werden müssen. Die Länge der HWS-Mauer beträgt 96,35 m. Das Schutzziel von HQ100 wird dabei zuzüglich ca. 60 cm Freibord erreicht. Zusätzlich ist noch als Bestandteil des Hochwasserschutzes zwischen den Gebäuden Am Allerufer 6 (Lebenshilfe) und Am Allerufer 8 (geplante Staatsanwaltschaft) ein mobiler Hochwasserschutz in Form eines mit Wasser befüllbaren Gummigewebe-Schlauches geplant.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Str. 6
21337
Lüneburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle.lg@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)4131 / 2209-100 |
Fax: | +49 (0)4131 / 2209-101 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
07.04.2022