Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Hier wurde die Genehmigung zur Erstaufforstung von 29.572 m² auf dem Flurstück 27/1 (tlw.) in der Flur 24, Gemarkung Wettmar, Gemeinde Burgwedel, gem. § 9 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beantragt. Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG erfordert eine Erstaufforstung mit mehr als 2 ha und bis zu 20 ha Wald eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Für das Vorhaben ist eine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG erfolgt. Die Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Ein Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher nicht durchgeführt. Az.: 36.25 1603/3.198
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Region Hannover, Niedersachsen
Hildesheimer Straße 20
30169
Hannover
Deutschland
E-Mail: | buergerbuero@region-hannover.de |
Telefon: | +49 (0)511 616-11000 |
Fax: | +49 (0)511 616-11001 |
URL: | https://www.hannover.de/ |
Datum der Entscheidung
24.08.2020