Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Wintershall Dea GmbH beabsichtigt, im Feld Emlichheim eine neue Erdölproduktionsbohrung „Emlichheim 192“ abzuteufen. Die vertikale Endteufe der geplanten Bohrung beträgt 840 m. Der Standort der Bohrung liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß § 1 Satz 1 Nr. 2. b) der UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl zu gewerblichen Zwecken mit einem täglichen Fördervolumen unter 500 t Erdöl eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bis zum 28.07.2017 geltenden Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), jetzt § 7 Abs. 1 UVPG in der seit dem 29.07.2017 geltenden Fassung, durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

29.08.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Prüfvermerk Emlichheim 192 ( Prüfvermerk Emlichheim 192.pdf )