Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 05.01.2021 wurde bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die Uferbefestigung des schwarzen Grabens in der Gemarkung Winsen (Luhe), Flur 8, Flurstücke 738/1, 707/3, 405/5 und 706/3 nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Befestigung des Ufers vom Schwarzen Graben und somit um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Die Maßnahme wird durchgeführt, weil das Ufer Abrutschungen und Abbrüche aufweist. Der Schwarze Graben ist Vorfluter für die Oberflächenentwässerung, weshalb der Abflussquerschnitt nicht wesentlich eingeengt werden darf. Zur Uferbefestigung werden auf einer Teilstrecke von 180 Metern Gabionen beidseitig in das Ufer eingebaut. Die nicht mehr funktionstüchtige derzeitige Uferabsicherung wird in diesem Zuge entfernt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
21.04.2021