Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Schreiben vom 05.01.2021 wurde bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die Uferbefestigung des schwarzen Grabens in der Gemarkung Winsen (Luhe), Flur 8, Flurstücke 738/1, 707/3, 405/5 und 706/3 nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Befestigung des Ufers vom Schwarzen Graben und somit um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Die Maßnahme wird durchgeführt, weil das Ufer Abrutschungen und Abbrüche aufweist. Der Schwarze Graben ist Vorfluter für die Oberflächenentwässerung, weshalb der Abflussquerschnitt nicht wesentlich eingeengt werden darf. Zur Uferbefestigung werden auf einer Teilstrecke von 180 Metern Gabionen beidseitig in das Ufer eingebaut. Die nicht mehr funktionstüchtige derzeitige Uferabsicherung wird in diesem Zuge entfernt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt

Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Deutschland

E-Mail: buergerservice@lkharburg.de
Telefon: 04171 693-0
URL: https://www.landkreis-harburg.de/

Datum der Entscheidung

21.04.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe_Uferbefestigung Schwarzer Graben ( Bekanntgabe_Uferbefestigung Schwarzer Graben.pdf )