Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die bestehende Altfahrzeugannahme wird von 54 auf 200 Fahrzeuge pro Woche erhöht. Die Erhöhung der Altfahrzeugannahme pro Woche bedeutet , dass eine gleichzeitige Erhöhung der Abfallmengen auf dem Betriebsgelände und somit zwangsläufig die Erreichung weiterer BImSchG-pflichtiger Anlagen [Nebenanlagen] der 4. BImSchV Anhang 1 hinzugenommen werden: - Erhöhung Altfahrzeugannahmen pro Woche (alt: 54; neu: 200) und 3 mobile Trockenlegungseinheiten - Erweiterung der Betriebsfläche von 22.000m² auf 28.800m²) - Erweiterung der Lagermengen von Altreifen - Lagerung von gA mit einer Lagerkapazität von >50t

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Postfach 4549
26035 Oldenburg
Deutschland

E-Mail: poststelle@gaa-ol.niedersachsen.de
Telefon: 0441/80077-0
Fax: 0441/80077-299
URL: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

07.07.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20220302_UVP_Vorprüfung_Bekanntmachung ( 20220302_UVP_Vorprüfung_Bekanntmachung.pdf )