Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die bestehende Altfahrzeugannahme wird von 54 auf 200 Fahrzeuge pro Woche erhöht. Die Erhöhung der Altfahrzeugannahme pro Woche bedeutet , dass eine gleichzeitige Erhöhung der Abfallmengen auf dem Betriebsgelände und somit zwangsläufig die Erreichung weiterer BImSchG-pflichtiger Anlagen [Nebenanlagen] der 4. BImSchV Anhang 1 hinzugenommen werden: - Erhöhung Altfahrzeugannahmen pro Woche (alt: 54; neu: 200) und 3 mobile Trockenlegungseinheiten - Erweiterung der Betriebsfläche von 22.000m² auf 28.800m²) - Erweiterung der Lagermengen von Altreifen - Lagerung von gA mit einer Lagerkapazität von >50t
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122
Oldenburg
Postfach 4549
26035 Oldenburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@gaa-ol.niedersachsen.de |
Telefon: | 0441/80077-0 |
Fax: | 0441/80077-299 |
URL: | https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
07.07.2022