Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen hat am 30.03.2020 einen Antrag auf die Genehmigung einer anzeigepflichtigen Änderung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die Erteilung einer Änderungsgenehmigung bezogen auf den Wechsel der mit Bescheid vom 19.12.2020 genehmigten Errichtung und Betrieb des Windenergieanlagentyps Senvion 3.7M144 in den Anlagentyp Vestas V 136-3.6 MW in der Gemarkung Elstorf, Flur 2, Flurstücke 222 (Windenergieanlage) und 221 (Zuwegung). (§16 Abs. 4 BImSchG) Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UVPG besteht für die Änderung eines Vorhabens, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, die UVP-Pflicht, wenn das geänderte Vorhaben u.a einen in Anlage 1 angegebenen Prüfwert für die Vorprüfung erneut erreicht und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Der Einwirkbereich der beantragten Windenergieanlage überschneidet sich mit zwei bestehenden Windenergieanlagen des Typs Enercon E70 (bestehender Windpark „Grauen“). Bei drei zu berücksichtigenden Windenergieanlagen ist für das Vorhaben gemäß § 11 Absatz 3 Ziffer 3, § 7 Absatz 2 i.V.m Nummer 1.6.3 der Anlage 1 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
07.09.2020