Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, Bgm.-Münchmeyer-Str. 10, 27283 Verden (Aller), hat für das o. g. Vorhaben die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Der Planungsbereich liegt im Abschnitt 625 der B 214. Er beginnt ab der Kurve aus Nordrebber kommend ca. bei Station 1.384 und endet in der Kurve der B 214 in Schwarmstedt ca. bei Station 2.200. Bei Station 1.715 beginnt das Bauwerk über die Leine. Der Verlauf der Straße wird nicht verändert. Für die Dauer der Bauzeit wird eine Behelfsbrücke errichtet, die südlich parallel neben der Leinebrücke eingebaut wird. Der Anschluss an das Provisorium erfolgt über die Verschwenkung von der Bestandstrasse. Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus erfolgt der Rückbau der Behelfsbrücke sowie der Umfahrungsstraße. Aufgrund der Übergangsvorschrift des § 74 Abs. 2 Nr. 1 UVPG ist das Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung als deren unselbstständiger Teil nach der Fassung des UVPG, die vor dem 16.05.2017 galt (a. F.), zu Ende zu führen. Für das Vorhaben wurde die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung gemäß § 3c in Verbindung mit Nr. 14.6 der Anlage 1 und Anlage 2 UVPG (a. F.) festgestellt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu diesem Verfahren musste im März 2020 coronabedingt abgebrochen werden. Die Auslegung wurde vom 22.06.2020 bis 21.07.2020 wiederholt. Der Plan wurde mit Beschluss vom 24.11.2020 festgestellt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Heidekreis
Vogteistraße 19
29683
Bad Fallingbostel
Deutschland
E-Mail: | info@heidekreis.de |
Telefon: | 05162 970-0 |
URL: | https://www.heidekreis.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
24.11.2020
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.06.2020 - 21.07.2020