Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Thedinghausen, Braunschweiger Straße 10, 27321 Thedinghausen hat gemäß § 9 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) einen Antrag auf Genehmigung für eine beabsichtigte Erstaufforstung am 20.09.2021 sowie ergänzend am 11.02.2022 gestellt. Die geplante Erstaufforstung umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 47 der Flur 3 mit einer Größe von 3,4794 ha sowie das Flurstück 12/1 der Flur 5 mit einer Größe von 3,7120 ha in der Gemarkung Holtorf-Lunsen. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Anlage 1 Spalte 2 Nr. 17.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für dieses Vorhaben im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Diese standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des Gesetzes zu erwarten und schutzwürdige Gebiete oder Güter (Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG) nicht betroffen sind. Die Belange der Archäologischen Denkmalpflege finden Berücksichtigung und werden im Genehmigungsverfahren entsprechend festgelegt. Eine UVP-Pflicht für das Vorhaben besteht daher nicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Verden (Aller), Niedersachsen
Lindhooper Straße 67
27283
Verden (Aller)
Deutschland
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
Telefon: | 04231 15-0 |
Fax: | 04231 15-603 |
URL: | https://www.landkreis-verden.de/ |
Datum der Entscheidung
06.05.2022