Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Firma K+S Minerals and Agriculture GmbH, Tienberg 25, 31515 Wunstorf mit der Entscheidung vom 19.11.2021 - L1.4/L67120/02-39_01/2021-0003/001 - den Stand-Alone-Betrieb der REKAL-Anlage am Standort des Bergwerks Sigmundshall in der Stadt Wunstorf (Region Hannover) gem. § 52 Abs. 2a BBergG i.V.m. §§ 48 Abs. 2 und 55 BBergG zugelassen. Projekt: Stand-Alone-Betrieb der REKAL-Anlage, Stadt Wunstorf, Region Hannover Vorhabenträger: K+S KALI GmbH, Tienberg 25, 31515 Wunstorf Antragsgrundlage: § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) in Verbindung mit § 1 Nr. 9 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau), i.V.m. Nr. 8.5 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. Anlage 1 zur 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (4. BImSchV). Für die Genehmigung des Vorhabens ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Verlauf des Genehmigungsverfahrens: 28.07.2016 Verlangen der Vorlage eines Rahmenbetriebsplans gemäß § 52 Abs. 2a BBergG 11.05.2017 Antragskonferenz (Scoping) 16.05.2019 Eingang des vollständigen Antrags 26.06.2019 bis 25.07.2019 Auslegung der Planunterlagen 05.04.2021 bis 19.04.2021 Online-Konsultation 19.11.2021 Planfestellungsbeschluss 09.12.2021 bis 22.12.2021 Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen Vorhabensbeschreibung: Die K+S KALI GmbH betreibt auf dem Gelände des Kaliwerks Sigmundshall in der Gemeinde Wunstorf, Region Hannover eine Anlage zur Verwertung von Salzschlacken der Sekundäraluminiumindustrie. Antragsgegenstand ist der Betrieb dieser REKAL-Anlage im sogenannten Stand-Alone-Betrieb, d.h. nach Einstellung der Kaliproduktion und des Bergwerksbetriebes. Neben dem Betrieb der REKAL-Anlage werden Restarbeiten des Bergwerksbetriebes sowie die Arbeiten zur Abdeckung der Halde durchgeführt. Die Abdeckung der Halde erfolgt auf Grundlage eines bereits zugelassenen und bestandskräftigen Rahmenbetriebsplanes, die Einstellung des Abbaubetriebes ist Gegenstand eines noch zu erarbeitenden und zuzulassenden Abschlussbetriebsplanes. Diese REKAL-Anlage (REcycling KALium) ist eine physikalisch-chemische Behandlungsanlage zur Verwertung von Salzschlacken der Sekundäraluminiumindustrie. Sie setzt sich aus der REKAL-Anlage selbst, dem REKAL-Rückstandslager und der Thermischen Nachverbrennung zusammen. Wesentliche Prozesse der REKAL-Anlage: In der Anlage werden Salzschlacken als Abfall zur Verwertung angenommen. Das entwässerte KCI-Produkt der REKAL-Anlage kann direkt als getrocknetes KCl dem Schmelzsalz Montanal® zur Einstellung des K2O-Gehalts zugesetzt werden, oder es erfolgt eine Weiterverarbeitung in einem Schwesterwerk. Das gewonnene Aluminiumgranulat geht zurück an die Schmelzer. Das gewonnene Ammoniumsulfat wird als Düngemittel verwendet. Metallschrott wird an Dritte abgegeben. Ein Gemisch aus dem Rückstand der REKAL-Anlage, Steinkohlenkraftwerksaschen und Granulierlauge wird für die Abdeckung der Rückstandshalde verwendet mit dem Ziel, den Anfall von niederschlagsbedingtem Haldenwasser zu verringern. Neben der REKAL-Anlage werden Einrichtungen auf dem Bergwerksgelände mitgenutzt, z.B. die Lkw-Annahme, ein Bürogebäude, das Feuchtsalzlager, die Chemikalienlagerhalle und das Magazin. Mitgenutzt werden auch die Kaue sowie das Hauptlabor mit Büros und Sozialräumen. Von baubedingte Arbeiten, von Transportfahrten auf öffentlichen Straßen und vom Betrieb der Anlage, können u.a. folgende Wirkungen ausgehen: Lärm-, Licht-, Stoff-, Staub- und Geruchsemissionen, Erschütterungen, (eine bereits vorhandene) Flächeninanspruchnahme sowie optische Veränderungen und Kulisseneffekte. Weitere Einzelheiten können der Allgemein verständlichen nicht-technischen Zusammenfassung oder den vollständigen Antragsunterlagen und Planergänzungen entnommen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
09.12.2021 - 22.12.2021
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Weitere Unterlagen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
19.11.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
05.04.2021 - 19.04.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
26.06.2019 - 25.07.2019