Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Deutsche Bahn hat beim Landkreis Göttingen die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Erstellung einer Furt in der Gemarkung Klein Schneen, beantragt. Im Jahr 2019 wurde der bestehende Bahnübergang derart beschädigt, dass er seitdem für den Straßenverkehr gesperrt wurde. Ein Ersatzwegeneubau soll die landwirtschaftlichen Flächen erschließen. Im Zuge der Umfahrung ist der Schneenbach zu queren. Verschiedene Varianten mit Brücken über Leine oder Schneenbach wurden geprüft. Die Errichtung der Furt bereitet die geringsten Einflüsse auf Natur und Umwelt im Vergleich der Varianten. Oberhalb bzw. westlich der geplanten Furt befindet sich direkt angrenzend eine 2-gleisige Bahnstrecke. Unter dieser hindurch wird der Schneenbach geführt. Der Bereich wird regelmäßig von Sedimenteintrag befreit. Entsprechend ausgebaut ist dieser Bereich. Diese Gestaltung wirkt sich bis in den Bereich der geplanten Furt aus. Die bestehende Gewässersohle ist strukturarm und mit Sediment bedeckt. Die Furt wird auf einer Länge von 11 m (senkrecht zur Fließrichtung) und einer Breite von 4,0 m (in Fließrichtung) mit Wasserbausteinen ausgebildet. Im Tiefpunkt der Furt wird ein Niedrigwasserbereich angelegt. In diesem wird zwischen den Wasserbausteinen natürliches Sohlsubstrat eingebracht. Die Furt soll somit weiterhin für die dort vorkommenden aquatischen Lebewesen durchgängig sein. Die Nutzung der Furt ist auf die Bewirtschafter der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen beschränkt. Der in nördlicher Richtung zu errichtende Weg schließt nach 330 m Strecke an den dort bestehenden Feldweg an. Dieser endet nach 370 m. Es werden 8 Schläge für die landwirtschaftliche Nutzung erschlossen. Durchgangsverkehr findet nicht statt. Der Durchfluss des Gewässers bleibt während der gesamten Bauphase bestehen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Fachdienst Wasser
Landkreis Göttingen, Niedersachsen
Team Wasserrecht
Reinhäuser Landstraße 4
37083
Göttingen
Deutschland
E-Mail: | info@landkreisgoettingen.de |
Telefon: | 0551 525-0 |
URL: | https://www.landkreisgoettingen.de/ |
Datum der Entscheidung
21.09.2021