Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Siegfried Schausberger Grundstücks GmbH hat mit Schreiben vom 05.03.2021 die Erteilung einer Erlaubnis zum Zwecke der Grundwasserabsenkung gemäß § 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 8 Nds. Wassergesetz (NWG) für die Herstellung einer Rampe (An-lieferung) und der angrenzenden Stützwände im Rahmen des Neubaus eines EDEKA-Marktes in Lilienthal beantragt. Betroffen ist das Flurstück 117/127, Flur 9, in der Gemarkung Lilienthal. Im Rahmen dieses Erlaubnisverfahrens hat die zuständige Behörde gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der z. Zt. geltenden Fassung) zu prüfen, ob für die o. g. Maßnahme eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für eine Maßnahme zur Grundwasserabsenkung ist nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.3.3, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung vorzunehmen. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da keine der in Nr. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien betroffen sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt
Osterholzer Straße 23
27711
Osterholz-Scharmbeck
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@landkreis-osterholz.de |
Telefon: | 04791 930-3210 |
Fax: | 04791 930-11 3210 |
URL: | https://www.landkreis-osterholz.de/ |
Datum der Entscheidung
05.05.2021