Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn GmbH (BTE) hat im Zuge der Ergänzung der Betriebsanlagen für die Verlängerung der Linie 8 gem. § 18d Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 76 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) Änderungen im Bereich der Wendeschleife des mit Datum vom 25.03.2013 planfestgestellten Vorhabens bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) beantragt. Die vorliegende Planänderung umfasst im Bereich von Bahn-km 12,6+50 bis km 12,7+50 in der Gemeinde Weyhe die Verlegung der Wendeschleife von dem nördlich der BTE-Trasse gelegenen Grundstück auf ein südlich davon gelegenes Grundstück im Bereich der Straße Am Weißen Moor. Zugleich ist zur Unterhaltung eine Zufahrt von der Straße am Weißen Moor direkt vor dem gleichnamigen Bahnübergang vorgesehen. Mit der Verlegung der bereits planfestgestellten Wendeschleife mit einem Durchfahrts- und Abstellgleis auf die südliche Trassenseite wird ein in Lage und Betriebsdurchführung nahezu gleichwertiger Ersatzstandort geplant, der Eingriffe in Privateigentum vermeidet.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

18.11.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Vermerk_BTE_Wendeschleife ( UVP-Vermerk_BTE_Wendeschleife.pdf )