Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. wpd Windpark Nr. 510 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, hat beim Landkreis Oldenburg als zuständige Genehmigungsbehörde nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Windpark Wunderburg beantragt. Die wpd Windpark 510 GmbH & Co. KG wurde zwischenzeitlich zur Windpark Wunderburg GmbH & Co. KG umfirmiert. Das Vorhaben besteht aus der Errichtung von sechs Windenergieanlagen des Typs Vestas V 126 mit einer Nabenhöhe von 137 m, einer Gesamthöhe von 200 m sowie einem Rotordurchmesser von 126 m mit einer Leistung von jeweils 3,45 MW auf den Grundstücken: Gemarkung Prinzhöfte, Flur 3, Flurstück 40/1; Flur 12, Flurstück 10/1; Flur 4, Flurstücke 8 und 22/1; Flur 5, Flurstücke 4/1 und 6. Gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV bedarf das Vorhaben einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, im Regelfall wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt. Gem. § 19 Abs. 3 BImSchG hat die Vorhabenträgerin beantragt, die Genehmigung nicht in einem vereinfachten Verfahren, sondern in einem Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit zu erteilen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Oldenburg, Niedersachsen
Bauordnungsamt
Delmenhorster Str. 6
27793
Wildeshausen
Deutschland
E-Mail: | landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de |
Telefon: | +49 04431 85-0 |
Fax: | +49 04431 85-200 |
URL: | https://www.oldenburg-kreis.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
04.11.2020
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.06.2020 - 22.07.2020