Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma ExxonMobil Production Deutschland GmbH plant auf dem Betriebsplatz Osterwald die Verrohrung (DN1200) des Grabens Hackmannsbecke auf einer Länge von ca. 140 m. Dadurch soll die Gefahr des Eintrags von wassergefährdenden Stoffen in den Graben minimiert werden. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Osterwald im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß Nr. 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für Ausbaumaßnahmen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit diese nicht von Nummer 13.18.2 erfasst ist, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
27.07.2020