Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die IL Ingenieure Großenwörden beantragen mit Schreiben vom 16.11.2018 im Auftrag der Helga und Ralf Lührs GbR die Planfeststellung/-genehmigung zur wesentlichen Veränderungen eines Gewässers III. Ordnung in der Gemarkung Hollern-Twielenfleth, Flur 17, Flurstücke 85/31 und 85/32. Es ist zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben durchzuführen ist. Nach § 5 Abs. 1 UVPG stellt die zuständige Behörde aufgrund geeigneter Angaben des Vorhabensträgers sowie eigener Informationen unverzüglich fest, ob eine Pflicht zur Durchführung einer UVP besteht oder nicht. Nach dem vorliegenden Antrag soll ein Gewässer III. Ordnung auf einer Länge von ca. 127 m verrohrt werden. Nach Nr. 13.18.1 der Anlage 1 „Liste UVP-pflichtige Vorhaben“ ist für Ausbaumaßnahmen, die nicht als Ausbaumaßnahmen von Nummer 13.18.2 erfasst werden, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Nach § 7 Abs. 2 UVPG ist bei einem Neuvorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchzuführen. Die zu berücksichtigenden Kriterien sind • Merkmale des Vorhabens: u.a. Größe und Ausgestaltung, Zusammenwirken mit anderen (bestehenden oder zugelassenen) Vorhaben, Nutzung natürlicher Ressourcen, Erzeugung von Abfällen, Umweltverschmutzungen und Belästigungen, Störfallrisiken und Risiken für die Gesundheit • Standort des Vorhabens: ökologische Empfindlichkeit und bestehende Nutzung des Gebietes, Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen, Belastbarkeit der Schutzgüter etc. • Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen: Betroffenheit des geographischen Gebietes und Anzahl der betroffenen Personen, Schwere, Komplexität und Wahrschein-lichkeit von Auswirkungen, voraussichtlicher Zeitpunkt sowie Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit des Eintretens der Auswirkungen, mögliche Maßnahmen zur Verminderung der Auswirkungen. Im vorliegenden Fall ist die Verrohrung eines Gewässers III. Ordnung geplant. Die östlich des Grabens angrenzende Fläche ist bebaut, die westlich davon liegende Fläche Obstanbaufläche. Der zwischen der vorhandenen Bebauung und der Obstanbaufläche vorhandene Graben nimmt das Niederschlagswasser der umliegenden Grundstücke verschiedener Eigentümer auf und führt es dem Vorfluter Bassenfleth-Twielenflether-Wettern zu. Als Fläche werden nach Aussage des Antragstellers ca. 500 m2 beansprucht, der Graben wird über eine Länge von ca. 127 m verrohrt, verfüllt und anschließend halbseitig gepflastert. Abfälle fallen in der Bauphase nicht an bzw. sind orts- und zeitnah zu entsorgen, temporär werden Lärm, Vibrationen und Abgase durch Baumaschinen nicht vermieden werden können. Nach Herstellung der Verrohrung entfallen die Beeinträchtigungen. Störfälle, Unfälle und Katastrophen werden durch die Verrohrung des Grabens nicht erwartet. Das Gebiet östlich und westlich des Grabens ist bebaut bzw. landwirtschaftlich genutzt. Die ökologische Empfindlichkeit des bereits intensiv genutzten Gebietes wird durch die Verrohrung des Grabens nicht zusätzlich belastet. Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen wird durch die Verrohrung des ansonsten offenen Gewässers nicht negativ beeinflusst. Die Verrohrung ist aber nach § 14 Abs. 1 BNatSchG als Eingriff zu werten, der durch eine Kompensation an anderer Stelle (Bau eines naturnahen Beregnungsteiches in der Gemarkung Hollern-Twielenfleth, Flur 9, Flurstück 107/1) ausgeglichen wird. Naturschutzgebiete oder geschützte Biotope sind nicht betroffen. Auswirkungen auf einen größeren Personenkreis sind nicht zu erwarten. Die Entwässerungsfunktion wird durch die ausreichend dimensionierte und auf einer verhältnismäßig kurzen Strecke geplanten Verrohrung nicht beeinträchtigt. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen ist nicht damit zu rechnen, dass die geplante Maßnahme erhebliche Umweltauswirkungen nach sich zieht. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Stade, Niedersachsen
Amt Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Am Sande 2
21682
Stade
Deutschland
E-Mail: | umwelt.wasserwirtschaft@landkreis-stade.de |
Telefon: | 04141 12-0 |
Fax: | 04141 12-1025 |
URL: | https://www.landkreis-stade.de/ |
Datum der Entscheidung
22.01.2020