Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Öffentliche Bekanntmachung; Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle für radioaktive Abfälle und Reststoffe gemäß § 12 StrlSchG sowie Bauantrag gemäß § 59 i. V. m. § 64 NBauO zur Errichtung eines Lagers für radioaktive Abfälle und Reststoffe am Standort Grohnde Bek. d. MU v. 6. 4. 2021 — PT-KWG-40311/08/83/02 — Gemäß § 12 i. V. m. § 181 Abs. 1 StrlSchG vom 27. 6. 2017 (BGBl. I S. 1966), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 25. 2. 2021 (BGBl. I S. 306), und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3. 2. 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. 11. 2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die PreussenElektra GmbH, Tresckowstraße 5, 30457 Hannover, hat mit Schreiben vom 30. 11. 2017 den Antrag auf Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer neu zu errichtenden Transportbereitstellungshalle für radioaktive Abfälle und Reststoffe am Standort Grohnde (TBH-KWG) gemäß § 7 StrlSchV in der bis zum 30. 12. 2018 geltenden Fassung vom 20. 7. 2001 (BGBl. I S. 1714; 2002 I S. 1459), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. 1 .2017 (BGBl. I S. 114, S. 1222), — im Folgenden: StrlSchV a. F. — gestellt. Nach Änderung des Strahlenschutzrechts wird dieser Antrag weitergeführt als Antrag nach § 12 Abs. 1 StrlSchG. Ergänzt wurde dieser Antrag mit Schreiben vom 7. 2. 2020. Diesem Antrag sind die Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. OHG, Kraftwerksgelände, 31860 Emmerthal, mit Schreiben vom 30. 10. 2019, konkretisiert durch Schreiben vom 11. 11. 2019 und 30. 3. 2020, sowie die Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH & Co. OHG, Kraftwerksgelände, 31860 Emmerthal, mit Schreiben vom 30. 3. 2020 beigetreten. Für die Errichtung der TBH-KWG wurde am 1. 10. 2019, konkretisiert durch Schreiben vom 30. 3. 2020, der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach § 59 i. V. m. § 64 NBauO gestellt. Der Standort der TBH-KWG befindet sich linksseitig der Weser und südlich der Stadt Hameln im Gebiet der Gemeinde Emmerthal im Landkreis Hameln-Pyrmont im Bundesland Niedersachsen auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Grohnde. Der Antrag umfasst die Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer neu zu errichtenden Transportbereitstellungshalle (TBH-KWG) auf dem Anlagengelände des Standortes Grohnde. Dabei handelt es sich um folgende radioaktive Stoffe: — Abfälle und Reststoffe aus dem Betrieb (einschließlich Nach- und Restbetrieb) und dem Abbau am Standort Grohnde, — sonstige radioaktive Stoffe, die als Abfälle beim Betrieb der neuen Transportbereitstellungshalle und des bereits am Standort vorhandenen Brennelementlagers anfallen und — Prüfstrahler. Die beantragte Gesamtaktivität beträgt 2 x 1017 Bq. Die neu zu errichtende Transportbereitstellungshalle besteht aus der Halle zur Transportbereitstellung, einem Verladebereich und einem Sozialtrakt. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle bedarf gemäß § 12 StrlSchG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Für die Erteilung der Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. 64 NBauO ist das Bauaufsichtsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont die zuständige Genehmigungsbehörde. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 6 UVPG i. V. m. Nummer 11.3 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18. 3. 2021 (BGBl. I S. 540) sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die insgesamt geplanten Maßnahmen durchzuführen. Federführende Behörde ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 NUVPG vom 18. 12. 2019 (Nds. GVBl. S. 437) das MU. Gemäß § 2 a Abs. 1 Satz 2 AtG sowie § 181 Abs. 1 Sätze 2 und 4 StrlSchG i. V. m. § 31 Abs. 2 Satz 4 UVPG ist das Vorhaben gemäß den Vorschriften der AtVfV durchzuführen; die Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 4 UVPG und § 2 a AtG ein unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a Satz 1 AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung einer Genehmigung nach § 12 StrlSchG und einer Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 64 NBauO. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — Antrag der PreussenElektra GmbH vom 30. 11. 2017 auf Genehmigung nach § 7 StrlSchV (a. F.), weitergeführt als Antrag nach § 12 Abs. 1 StrSchG, — Ergänzungsantrag vom 7. 2. 2020 gemäß AtEV, — Antragsbeitritt der Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. OHG vom 30. 10. 2019, konkretisiert durch Schreiben vom 11. 11. 2019 und 30. 3. 2020, — Antragsbeitritt der Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH & Co. OHG vom 30. 3. 2020, — Sicherheitsbericht „TBH-KWG, Transportbereitstellungshalle für radioaktive Abfälle und radioaktive Reststoffe am Standort Grohnde“ (März 2021), — Kurzbeschreibung „TBH-KWG, Transportbereitstellungshalle für radioaktive Abfälle und radioaktive Reststoffe am Standort Grohnde“ (März 2021), — UVP-Bericht „Kernkraftwerk Grohnde — Errichtung und Betrieb einer Transportbereitstellungshalle“ (Stand 1. 3. 2021), — Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 59 NBauO i. V. m. § 64 NBauO für den „Neubau einer Transportbereitstellungshalle mit Betriebsgebäude zur Aufnahme von radioaktiven Abfällen und Reststoffen (KWG TBH ZD 10)“ vom 1. 10. 2019, konkretisiert durch Schreiben vom 30. 3. 2020, — Baubeschreibung der TBH-KWG vom 25. 9. 2019/1. 10. 2019, — Betriebsbeschreibung für gewerbliche und für landwirtschaftliche Anlagen der TBH-KWG vom 20. 9. 2019, — Brandschutzkonzept Revision 2, Halfkann + Kirchner vom 15. 2. 2021, — Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung 1. Bericht — Revision 1, Grundbauingenieure Steinfeld und Partner vom 18. 3. 2019 (ohne Anhänge) — Bauzeichnungen — Grundrisse, Schnitte, Index 1 vom 28. 10. 2019, Zeichnung ZD10-0001, Grundriss 0,00 m Achse 0-15, Gesamtdarstellung, Zeichnung ZD10-0002, Grundriss + 3,825 m, Achse 0-15, Gesamtdarstellung, Zeichnung ZD10-0003, Grundriss + 7,635 m, Achse 0-15, Gesamtdarstellung, Zeichnung ZD10-0004, Grundriss + 11,985 m, Dachaufsicht, Achse 0-15, Gesamtdarstellung, Zeichnung ZD10-0005, Schnitte 1-1 bis 3-3, Gesamtdarstellung, Zeichnung ZD10-0006, Schnitte 4-4 bis 6-6, Gesamtdarstellung, Zeichnung ZD10-0007, Ansichten Süd-Osten und Süd-Westen, Gesamtdarstellung, Zeichnung ZD10-0008, Ansichten Nord-Westen und Nord-Osten, Gesamtdarstellung, Zeichnung ZD10-0009, Lageplan mit Entwässerung. Entsprechend § 3 Abs. 1 PlanSiG vom 20. 5. 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. 3. 2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgender Internetseite in der Zeit vom 6. 5. bis einschließlich 5. 7. 2021 einsehbar: www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlagen > Kernkraftwerk Grohnde > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Grohnde, — Errichtung und Betrieb der Transportbereitstellungshalle Kernkraftwerk Grohnde TBH-KWG“. Daneben liegen die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis donnerstags in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr; — der Gemeinde Emmerthal, Berliner Straße 15, 31860 Emmerthal, Tel. 05155 69121, montags in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags in der Zeit von 7:30 bis 12:30 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19 Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bekanntmachung, Anträge und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG unter der Internetadresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse Einwendungen-TBH@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischen Wege auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von Einwendungen ein Erörterungstermin stattfindet wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekanntgemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 AtVfV durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die PreussenElektra GmbH, Tresckowstraße 5, 30457 Hannover, für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Grohnde gemäß § 7 Abs. 3 AtG einen separaten Antrag gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.

UVP-Kategorie

Kernenergie

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Archivstr. 2
30169 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@mu.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 120 0
URL: https://www.umwelt.niedersachsen.de/

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

13.07.2022

Auslegungsinformationen

Entscheidung

01 Teilbaugenehmigung Nr. 1 vom 13.07.2022 ( 01 Teilbaugenehmigung Nr. 1 vom 13.07.2022_geschwärzt.pdf )
01a Zusammenfassende Darstellung und Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen ( 01a Zusammenfassende_Darstellung_und_Gesamtbewertung_TBG_TBH-Abs.pdf )
02 Antrag auf Baugenehmigung ( 02 Antrag auf Baugenehmigung_geschwärzt.pdf )
03 Lageplan Anlage 1 ( 03 Lageplan Anlage 1_geschwärzt.pdf )
04 Lageplan Anlage 2 ( 04 Lageplan Anlage 2_geschwärzt.pdf )
05 Boden Management Plan Geländeschnitte A-A, B-B ( 05 Boden Management Plan Geländeschnitte A-A, B-B_geschwärzt.pdf )
06 Boden Management Plan Geländeschnitte 1-1, 2-2, 3-3 ( 06 Boden Management Plan Geländeschnitte 1-1, 2-2, 3-3_geschwärzt.pdf )
07 Baubeschreibung ( 07 Baubeschreibung_geschwärzt.pdf )
08 Anlage zum Bauantrag ( 08 Anlage zum Bauantrag_geschwärzt.pdf )
09 Maßnahmenblatt V1_V2 ( 09 Maßnahmenblatt V1_V2_geschwärzt.pdf )
10 Maßnahmenblatt S1 ( 10 Maßnahmenblatt S1_geschwärzt.pdf )
11 Maßnahmenblatt K1 ( 11 Maßnahmenblatt K1_geschwärzt.pdf )
12 Maßnahmenblatt K2 ( 12 Maßnahmenblatt K2_geschwärzt.pdf )
13 Maßnahme K1 / K2 Anlage naturnahes Feldgehölz, Nisthilfe Turmfalke ( 13 Maßnahme K1_K2 Anlage naturnahes Feldgehölz, Nisthilfe Turmfalke_geschwärzt.pdf )
14 Bestands- und Konfliktplan Fundorte ( 14 Bestands- und Konfliktplan Fundorte_geschwärzt.pdf )
15 Baugrundbeurteilung ( 15 Baugrundbeurteilung.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

01.10.2021 - 31.12.2021

Informationen zum Erörterungstermin

Öffentliche Bekanntmachung Online-Konsultation ( KWG_Öffentliche_Bekanntmachung_Online_Konsultation.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

06.05.2021 - 05.07.2021

Auslegungsinformationen