Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH plant auf dem Betriebsplatz Barenburg ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Das BHKW besteht aus Gasmotoren mit einer elektrischen Gesamtleistung von bis zu ca. 4,5 MW und einer thermischen Feuerungswärme von ungefähr 10,5 MW. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Barenburg im Landkreis Diepholz. Gemäß Nr. 1.2.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis weniger als 20 MW, eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
30.07.2021