Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde- Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 2a: Mast 111 Höhe Letherfeld / Beverbruch – UW Garrel_Ost Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit Ziffer 19.1.4 der Anlage 1 zum UVPG. Die Vorhabenträgerin hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 2a. Der Planfeststellungsabschnitt 2a liegt vollständig im Landkreis Cloppenburg in der Gemeinde Garrel. Für das Neubaubauvorhaben im Planfeststellungsabschnitt 2a einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Wiefelstede (Gemarkung Wiefelstede), in der Gemeinde Garrel (Gemarkung Garrel), in der Stadt Friesoythe (Gemarkung Altenoythe), in der Samtgemeinde Hesel (Gemarkung Neuemoor) und in der Gemeinde Großenkneten (Gemarkung Großenkneten) benötigt. Der Freileitungsneubau beinhaltet das Spannfeld der Freileitung zwischen Mast 111 (Höhe Letherfeld / Beverbruch) und dem Portal der Kabelübergangsanlage Beverbruch, die Kabelübergangsanlage selbst und ein 380-kV Erdkabelsystem zwischen der Kabelübergangsanlage (KÜA) und dem zu errichtenden Umspannwerk Garrel_Ost und umfasst ca. 4 km. Weiterer Bestandteil ist ein nördlich der KÜA vorgelagertes Leitungsprovisorium zur temporären Anbindung der KÜA an die bestehende 220-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg/Ost (LH14-206). Weitere Inhalte sind die außerhalb des Trassenbereiches liegenden Kompensationsflächen. Die Neubauleitung beginnt am Mast 111, Höhe Letherfeld / Beverbruch, läuft östlich zu den beiden Bestandsleitungen (220-kV und 110-kV) parallel in südlicher Richtung und endet am Portal der neu geplanten KÜA Beverbruch. Der Freileitungsabschnitt ist ca. 300 m lang. Ein nördlich dem KÜA Portal vorgelagertes Leitungsprovisorium soll die Kabelübergangsanlage an die bestehende 220-kV Bestandsleitung temporär anbinden. Dieses Provisorium unterquert dabei die bestehende 110-kV-Bestandsleitung. Das 380-kV-Erdkabel selbst verläuft ab der Kabelübergangsanlage zunächst in südliche Richtung, knickt in Richtung Westen ab und kreuzt den Beverbrucher Damm. Westlich des Beverbrucher Damms verläuft das Kabel in süd-südwestliche Richtung, knickt wieder nach Westen ab und kreuzt die Südstraße und den Feldweg. Westlich des Feldwegs verläuft das Kabel weiter in südliche Richtung, kreuzt die L871 (Beverbrucher Straße) und die Vehne und bindet hinter dieser Kreuzung am Kabelendverschluss des UW Garrel_Ost an. Die Länge des Erdkabelabschnitts beträgt ca. 3,6 km. Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9, 10 und 15 WHG für die temporäre Grundwasserentnahme aus dem Neubau sowie zur Einleitung des geförderten Grundwassers in verschiedene oberirdische Gewässer (Bäche und Gräben) und in das Grundwasser durch Wiederversickerung / Verrieselung zu beantragen. Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen können im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde gesondert im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Auf Grundlage der Baugrundvoruntersuchung ist von der Vorhabenträgerin ein Wasserhaltungskonzept zur Vordimensionierung der benötigten Wasserhaltung inklusive der Identifikation geeigneter Einleitstellen erstellt worden. Ebenfalls werden verschiedene Ausführungsmöglichkeiten an den entsprechenden Stellen in den Planfeststellungsunterlagen in Grundzügen dargelegt, um die Möglichkeit der wasserrechtlichen Konfliktbewältigung im Wege der Planfeststellung darzustellen. Das Wasserhaltungskonzept ist Bestandteil des Antrages auf Planfeststellung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
22.12.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
03.06.2021 - 02.07.2021