Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, in Auftragsverwaltung der Bundesrepublik Deutschland, hat die Planfeststellung für das vorgenannte Bauvorhaben beantragt. Aufgrund Vorliegens besonderer Dringlichkeit der Baumaßnahme wird zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung für die Baumaßnahmen beantragt, weil das bestehende Brückenbauwerk abgängig ist. Die konkrete Eilbedürftigkeit der Herstellung eines Ersatzneubau folgt aus dem Umstand, dass der im vorhandenen Bauwerk verwendete Stahl kein ausreichendes Risseankündigungsverhalten zeigt. Eine kurzfristige Erneuerung des Bauwerkes ist damit aus Gründen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit geboten. Nähere Angaben hierzu finden sich im Antragsschreiben des Vorhabenträgers, das zusammen mit den Planunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme offengelegt wird. Zur Verwirklichung des Vorhabens wurde von Amtswegen festgestellt, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht. Für das länderübergreifende Bauvorhaben, das sich in den Ländern Freie Hansestadt Bremen und Niedersachsen jeweils bis zur Mitte des Fließgewässers Varreler Bäke auswirkt, werden einschließlich der beantragten landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen keine privaten Grundstücke beansprucht. Bei dem zur Planfeststellung vorgelegten und beantragten Vorhaben handelt es sich um den Ersatzneubau des abgängigen BAB Brückenbauwerks (BW 443). Dieses Bauwerk ist im Zuge der B 75 zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Bremen in Gestalt einer Brücke über die Varreler Bäke belegen. Zur Herstellung des Baurechts wird die Planfeststellung für das benannte Bauwerke in beiden Bundesländern parallel durchgeführt. Die jeweilige Planfeststellung umfasst dabei alle Belange, die vom Hoheitsrecht des jeweiligen Bundeslandes erfasst werden. Die vollständigen Antragsunterlagen, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen sowie die nach § 19 Abs.2 UVPG auszulegenden Unterlagen, liegen in der Zeit vom 13. Mai 2019 bis einschließlich 12. Juni 2019 in der Stadt Delmenhorst und in der Gemeinde Stuhr bei folgenden Stellen zur Einsichtnahme aus: Stadt Delmenhorst, Stadthaus Altbau, Am Stadtwall 1, 27749 Delmenhorst, Zimmer 220 während folgender Dienststunden: Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr Gemeinde Stuhr, Rathaus, Blockener Str. 6, Zi. 304 während folgender Dienststunden: Montag und Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch: 8 Uhr bis 12.30 Uhr Donnerstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Stadt Delmenhorst, Niedersachsen
Rathausplatz 1
27749
Delmenhorst
Deutschland
E-Mail: | stadt@delmenhorst.de |
Telefon: | (04221) 99-0 |
Fax: | (04221) 99-2034 |
URL: | https://www.delmenhorst.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
18.02.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
03.09.2019 - 03.09.2019
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
13.05.2019 - 12.06.2019