Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Avacon Netz GmbH hat mit Schreiben vom 23.04.2020 bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die Muldenverrohrung in der Gemarkung Stelle, Flur 3, Flurstücke 170/3, 170/7, 170/8 nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Die zur Prüfung vollständigen Unterlagen sind am 30.07.2020 beim Landkreis Harburg eingegangen. Im Zuge des Neubaus des Umspannwerks Stelle ist der vorhandene Anlagenzaun entlang der östlichen Grenze um 1,90 m nach Osten zu versetzen, um die erforderlichen elektrischen Abstandsflächen zwischen Umspannwerk und Anlagenzaun wiederherzustellen. Im Bereich des geplanten Zaunversatzes befindet sich momentan eine (zeitweise wasserführende) Mulde, welche folglich verrohrt werden muss. Die Verrohrung der bestehenden Mulde ist auf einer Länge von ca. 17,50 m vorgesehen. Bei einem Vorhaben, das in Anlage 1 Spalte 2 mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet ist, führt die zuständige Behörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch (§ 7 Abs. 1 UVPG). Bei dem Vorhaben handelt es sich um die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und unterliegt der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 13.18.1 der Anlage 1 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
06.08.2020