Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Aktion Fischotterschutz e.V. beabsichtigt, durch strukturverbessernde Maßnahmen den Zustand eines ca. 500m langen Gewässerabschnittes des Gewässers II. Ordnung Böhme zu verbessern. Im Rahmen der Maßnahme soll der Gewässerabschnitt von km 0(oberhalb der Ortschaft Böhme mit seinem Wehr und Umfluter)+1140 bis km 0+1650 verbessert werden. Konkret ist zur Aufwertung der Gewässerstrukturen die Einbringung von Totholz und eines Strömungslenkers im Außenbereich geplant. Die beabsichtigte Gewässerstrukturverbesserung der Böhme wurde als Gewässerausbau gem. § 67 Abs. 2 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)4 beantragt. Derartige Baumaßnahmen unterliegen nach § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13. 18. der Anlage 1 UVPG der Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht. Nach überschlägiger Prüfung gem. § 5 Abs. 1, §7 Abs. 1 UVPG auf Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabensträgers unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Heidekreis konnte festgestellt werden, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Das Ergebnis wurde mit Datum vom 13.05.2022 festgestellt. Die Feststellung wird hiermit gem. § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass sie nicht selbständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 UVPG). Die Plangenehmigung wurde mit Datum vom 07.06.2022 erteilt. Az. 66-34-421 Soltau, 21.06.2022 Landkreis Heidekreis Der Landrat Im Auftrag (von Geyso)
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
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