Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Südschnellweg zwischen Landwehrkreisel und Seelhorster Kreuz ist Teil des ringförmigen Fernstraßennetzes, das die Innenstadt von Hannover umgibt. Als Hauptverkehrsachse im Süden Hannovers, über die drei Bundesstraßen gebündelt verlaufen (B 3, B 6 und B 65), ist er von sehr hoher Bedeutung. Die heutigen Gesamtfahrbahnbreiten betragen bei vier Fahrstreifen auf dem westlichen Damm 14,5 m und auf den Brücken von der Leineflutmulde bis zur Schützenallee 13,50 m und auf der Brücke über die Hildesheimer Straße 12,50 m. Diese entsprechen damit nicht mehr den aktuellen Regelwerken. Außerdem verfügt der Südschnellweg im Projektbereich über keinen Seitenstreifen sowie zu schmale Fahrstreifen und keinen ausreichenden Mittelstreifen. Aus diesen Gründen ist ein vollständiger Ausbau des Südschnellwegs erforderlich. Außerdem weisen drei von neun Brücken des Südschnellwegs inzwischen so hohe Tragfähigkeitsdefizite auf, dass ihre Nutzungsdauer trotz Verstärkungsmaßnahmen im Jahr 2023 bzw. 2024 erschöpft sein wird. Die Brücke über die Schützenallee weist aufgrund von Spannungsrisskorrosion kein ausreichendes Ankündigungsverhalten auf. Daher sind für diese Brücken vier Ersatzneubauten erforderlich, wobei die Brücke über die Hildesheimer Straße durch einen Tunnel ersetzt wird.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Region Hannover, Niedersachsen
Team 63.01: Baurecht und Fachaufsicht
Hildesheimer Straße 20
30169
Hannover
Deutschland
E-Mail: | 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de |
Telefon: | +49(0)511 / 616 - 2 2603 |
Fax: | +49(0)511 / 616 – 1 123480 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
22.09.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
26.10.2020 - 30.10.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.03.2020 - 06.04.2020