Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Frank Huneke und Kinder GbR (vormals Frank und Ralf Huneke GbR) hat die Gewinnung, den Transport und die Aufbereitung von Quarzsand im Landkreis Leer auf dem Gebiet der Gemeinde Moormerland beantragt. Über eine Betriebsdauer von 15 Jahren sollen auf der ca. 15,6 ha umfassenden Gewinnungsfläche ca. 2,0 Mill. m³ Quarzsand durch Nassabbau mit bis zu 26 m Abbautiefe gewonnen werden. Die Gewinnung soll abschnittsweise in 4 Phasen erfolgen. Beginnend im Südwesten (Phase 1) soll sich die Gewinnung über den Nordwesten (Phase 2) und Südosten (Phase 3) fortsetzen. In Phase 4 soll schließlich die Gewinnung im Nordosten erfolgen. Jeweils nach Abtragung des Oberbodens soll der Quarzsand mit einem Saugbagger gewonnen werden. Mittels einer Zwillingsrohrleitung soll das Quarzsand-Wasser-Gemisch zur bereits bestehenden Aufbereitungsstätte östlich der B70 gespült und aufbereitet werden, das Spülwasser soll wieder zurück in das Tagebaugewässer geleitet werden. Nach dem Ende des Abbaubetriebes soll das Abbaugewässer in ein naturnahes Stillgewässer entwickelt werden. Das Vorhaben betrifft die Gemeinde Moormerland durch Flächennutzungen in der Gemarkung Veenhusen und durch Kompensationsmaßnahmen in der Gemarkung Oldersum. Über den Antrag ist in einem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden. Zuständige Behörde ist das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Verlauf des bisherigen Genehmigungsverfahrens: 26.02.2014: Antragskonferenz im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren 16.11.2016: Antragseingang 30.01.2017 bis 28.02.2017: Auslegung der Antragsunterlagen (Gemeinde Moormerland) 14.03.2017: Ende der Einwendungsfrist 05.09.2017: Erörterungstermin 01.02.2018: Eingang der 1. Planänderung 14.02.2018: Eingang der Ergänzung der 1. Planänderung 06.08.2018: Eingang der 2. Planänderung 17.08.2018: Eingang der Ergänzung der 2. Planänderung 10.04.2018: Eingang des 1. Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns 23.07.2018: 1. Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns wird zurückgezogen 26.07.2018: Eingang des 2. Antrags auf Zulassung des vorzeitigen Beginns 30.08.2018: Zulassung des vorzeitigen Beginns für • Verlegung des Uthuser Schlootes • Baustraße (Verlegung von Baggermatten) • Baufeldfreimachung mit Abtrag des Oberbodens, Kleis und Torfs für die Herstellung des Startgewässers • Auffüllung der Kompensationsmaßnahmenfläche 1 mit Klei aus der Baufeldfreimachung / Bodenabtrag • Herstellung des Startgewässers und Halde zum Ausbluten, Gewinnung und Förderung von maximal 150.000 m³ Quarzsand für das Startgewässer, Auspflockung der geplanten Uferlinie, Zuwasserlassen des Saugbaggers • Herstellung des Lärmschutzwalles und der Abraumzwischenlagerfläche im nordöstlichen und südöstlichen Bereich der Abbaustätte • Verlegung der Spülrohrleitungen zwischen Abgrabungsfläche und Anlagenstandort. 14.02.2020: Planfeststellungsbeschluss 30.07.2020 bis 12.08.2020: Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Planunterlagen (Gemeinde Moormerland) Die Bekanntmachung der Auslegung ist unter dem Verfahrensschritt „Entscheidung über die Zulassung / Auslegungsinformationen“ einsehbar (Download) und enthält wichtige Hinweise für Betroffene und Einwender. Der Planfeststellungsbeschluss ist bereits jetzt unter "Entscheidung über die Zulassung" einsehbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.02.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
05.09.2017 - 05.09.2017
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
30.01.2017 - 28.02.2017