Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Rheider Deichacht mit Sitz in 26844 Jemgum, Soltborg 19 b, beabsichtigt den binnendeichs liegenden Deichverteidigungsweg auf der linken Emsseite in Jemgum zwischen Deich km 22+300 und 23+000 in Asphaltbauweise zu erneuern und zu erhöhen. Um die Standsicherheit in diesem Deichabschnitt zu gewährleisten und zu sichern, ist geplant, den Deichverteidigungsweg samt Knickpunkt von Binnenberme und Böschung um rd. 40 cm zu erhöhen, um die Sickerlinie zu verlängern sowie den Austritt von Sickerwasser zu unterbinden. Zur zusätzlichen Entwässerung im Bereich der Binnenberme ist vorgesehen, eine Drainage im Knickpunkt zwischen Binnenberme und Binnenböschung einzubauen und anfallendes Sicker- und Stauwasser zum Deichringgraben zu entwässern. Der Deichverteidigungsweg soll um ca. 0,5 m verbreitert werden. Die Baumaßnahme erfolgt auf einer Gesamtlänge von ca. 700 m in bestehender Trasse, die Deichgrundfläche wird nicht vergrößert. Die aktuell noch vorhandenen zwei Ausbuchtungen mit den Maßen 2 m x 25 m werden rückgebaut. Die Umsetzung der Maßnahme ist in dem Zeitraum vom 15.07.2021 bis zum 30.09.2021 geplant. Die Betriebsstelle Aurich des NLWKN hat als Planer im Auftrage des Trägers der Maßnahme, der Rheider Deichacht, mit den dazugehörigen Unterlagen gemäß § 5 Abs. 1 UVPG und § 9 Abs. 3 und 4 sowie § 7 Abs. 1 UVPG i. d. F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306), die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Deichbaumaßnahme fällt als Änderungsvorhaben eines Baus des Küstenschutzes, hier des linken Emsdeiches, nach § 9 Abs. 3 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG unter die Ziffer 13.16 der Anlage 1 UVPG. Damit ist für das geplante Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls auf Grundlage der entsprechenden Kriterien des UVPG durchzuführen. Der NLWKN - Direktion - Geschäftsbereich VI - Wasserwirtschaftliche Zulassungen - hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg
Im Dreieck 12
26127
Oldenburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | 0441 / 95069-117 |
Fax: | 0441 / 95069-201 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
12.03.2021