Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Borkum beabsichtigt die Herstellung eines Gewässers auf einer Länge von 50 m zum Zwecke der Straßenentwässerung auf dem Grundstück in der Gemarkung Borkum, Flur 9, Flurstück 35/12. Hierzu hat Sie einen Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Leer eingereicht. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist es aufgrund den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich, festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Leer, Niedersachsen
Bergmannstraße 37
26789
Leer
Deutschland
E-Mail: | info@lkleer.de |
Telefon: | 0491 926-0 |
Fax: | 0491 926-1388 |
URL: | https://www.landkreis-leer.de/ |
Datum der Entscheidung
28.09.2020