Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Feststellung gemäß § 5 UVPG (Neptune Energy Deutschland GmbH) Bekanntgabe des LBEG vom - 30.11.2021 - BergPass/L67007/03-08_02/2021-0019 - Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH plant die Aufsuchungsbohrung Adorf Z17 zur weiteren Erschließung und Erkundung des Gasfeldes Adorf. Die geplante vertikale Teufe liegt bei ca. 2.900 m. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Georgsdorf im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß § 1 Nr. 10. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für Bohrung zur Aufsuchung von Bodenschätzen ab einer Teufe von 1000 m eine standortbezogene Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

30.11.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe ( BergPass-L67007-03-08_02-2021-0019-008-Bekanntgabe.pdf )
Prüfvermerk ( BergPass-L67007-03-08_02-2021-0019-Prüfvermerk.pdf )