Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 19.10.2021 beantragte die Franz Kaminski Waggonbau GmbH den Planverzicht gemäß § 18 Abs. 1a Nr. 6 Allgemeines Eisenbahngesetz in Verbindung mit § 74 Abs. 7 Verwaltungsverfahrensgesetz. Gem. § 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. Ziffer 14.8.1 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen. Eine UVP-Pflicht besteht gem. § 7 Abs. 2 S. 2,3 UVPG, wenn bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Das Vorhaben liegt im Stadtgebiet Hameln - Güterbahnhof Hameln. Die in Anlage 3 Nr. 2.3 genannten Schutzkriterien liegen nicht vor. Folglich besteht gemäß § 7 Abs. 2 S. 4 UVPG keine UVP-Pflicht. Eine UVP ist im Rahmen des Vorhabens somit nicht durchzuführen. Für das o. g. Vorhaben wird daher gem. § 5 Abs. 2 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 4 UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist gem. § 5 Abs. 2 UVPG bekannt zu geben. Die Gründe für die Entscheidung sind im niedersächsischen UVP-Portal (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) einsehbar. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen
Straßenverkehrsamt, Team Bußgeldstelle
Fluthamelstr. 15
31789
Hameln
Deutschland
E-Mail: | landkreis@hameln-pyrmont.de |
Telefon: | 05151 903-0 |
Fax: | 05151 903-1502 |
URL: | https://www.hameln-pyrmont.de/ |
Datum der Entscheidung
17.11.2021