Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 22.03.2021 wurde bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die Umverlegung eines Grabens in der Gemarkung Toppenstedt, Flur 3, Flurstücke 95/14 und 95/15 nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Umverlegung eines Entwässerungsgrabens in einem Abschnitt von 50 Metern und somit um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Die Maßnahme wird im Zuge der Herstellung einer Reithalle durchgeführt. Der neue Verlauf des Entwässerungsgrabens kreuzt zwei Wege, weshalb an diesen Stellen eine Teilverrohrung des Grabens auf einer Länge von insgesamt 23 Metern vorgenommen wird.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
11.05.2021